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Geldpsielautomaten laut Schweizer Minsiter die Ursache für die Animation zum Steuerbetrug
Montag, 12. Oktober 2009
Mit Ursache haben Wirte und Hersteller riesige Umsätze erzielt. Jetzt zeigt sich: Viele haben ihre Gewinne nicht versteuert.

"Netto habe ich in einem Jahr zweieinhalb Millionen Franken verdient", erzählte der Mann im "Corriere del Ticino". Sein Geschäft: Er hat 25 Spielautomaten an Tessiner Gastbetriebe vermittelt und sich den Gewinn mit den Wirten und dem Hersteller geteilt. Die Hälfte erhielten die Wirte, je ein Viertel die beiden anderen. Besonders lukrativ sei das Geschäft gewesen, weil sie den Steuerbehörden höchstens zehn Prozent der effektiven Gewinne mitgeteilt hätten.

"Ich war bloss ein kleiner Fisch", sagte der Mann. Ende der Neunzigerjahre seien rund 2500 solcher Apparate in Tessiner Gasthäusern in Betrieb gewesen. Daher dürfte die Spielautomatenbranche pro Jahr um die 450 Millionen schwarz kassiert haben.

Die ASU ermittelt derweilen auch in anderen Kantonen wegen möglicher Steuerdelikte im Zusammenhang mit Geldspielautomaten. Da die meisten Apparate inzwischen nicht mehr in Gastbetrieben, sondern nur noch in lizenzierten Kasinos aufgestellt werden dürfen, handelt es sich bei den Verfahren um die Bereinigung von Altlasten. Tatsächlich habe sich "die Problematik entschärft", sagt Brückner. Trotzdem sei nicht auszuschliessen, dass bei Glückspielen nach wie vor Steuern hinterzogen würden.


Der Mann weiß, wovon er spricht. Mit einer Selbstanzeige hat er im Jahr 2002 Ermittlungen ausgelöst, die bis heute Wellen werfen. Allein im Tessin sollen Steuern im Umfang von 50 Millionen hinterzogen worden sein. Zuständig dafür ist die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der eidgenössischen Steuerverwaltung. Deren Sprecher Thomas Brückner will zwar keine Zahlen nennen, aber er bestätigt, dass die ASU «wegen Verdachts auf Steuerwiderhandlungen» untersucht.

Als eine Art Steuerpolizei des Bundes darf die ASU Hausdurchsuchungen und auch Beschlagnahmungen vornehmen. Stößt sie auf Steuerhinterziehung, geht der Fall an die kantonale Steuerverwaltung. Vermutet sie Betrug oder Urkundenfälschung, übernehmen die Strafverfolgungsbehörden des Kantons.

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