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Donnerstag, 9. Feber 2012
Casinostadt
Bundesländer können Onlineglücksspiel verbieten
Montag, 2. November 2009
Ein einzelnes Bundesland kann ein Internet- Glücksspiel in ganz Deutschland stoppen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil. Die Bezirksregierung Düsseldorf bekam damit Recht. Sie hatte einem Veranstalter von Sportwetten aus Gibraltar dessen Onlineglücksspiele in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dies läuft auf eine Komplettabschaltung hinaus.

Daraufhin war der Anbieter von Sportwetten und Casinospielen vor Gericht gezogen: Eine Sperre im ganzen Bundesgebiet sei nicht angemessen. Das OVG erklärte das Verbot aber für rechtens. Solange keine Zugangsbeschränkungen für Nutzer in einem bestimmten Bundesland möglich seien, müsse das Onlineglücksspiel ganz abgeschaltet werden. Die Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung auf den Glücksspielstaatsvertrag. Über das Internet könnten sonst auch Spieler aus Nordrhein-Westfalen teilnehmen, lautete die Urteilsbegründung.

Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Verbot stelle zwar einen Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit dar, hieß es. Dieser sei aber gerechtfertigt, da er dem Ziel diene, insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Glücksspielsucht und der damit verbundenen Folgekriminalität zu schützen.
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