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Casinostadt
Wegen Glücksspielverbot in Deutschland - Bwin wandert aus!
Dienstag, 17. November 2009
Ab dem 16. November ist die deutsche Homepage des Sportwettenveranstalters Bwin nicht mehr erreichbar; dies wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 2. November 2009 entschieden. Das Angebot des Unternehmens verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag - deshalb hat das OVG Bwin verboten.

Genau zwei Wochen hatte Bwin nach der Urteilsverkündung Zeit, die deutsche Homepage abzuschalten. Wer sie aber jetzt ansurft, landet automatisch auf einer deutschsprachigen com-Adresse: Der Betreiber hat nach dem Urteil seine Inhaberschaft an den Mutterkonzern, die Bwin Limited in Gibraltar, abgegeben. Das macht es den Behörden fast unmöglich, das OVG-Urteil durchzusetzen.

Prinzipiell müsste Bwin ein Zwangsgeld zahlen, wenn die Homepage ab dem 16. November immer noch erreichbar ist, wie Richter Ulrich Lau vom OVG sagt. Bis zu 100.000 Euro kämen eigentlich auf das Unternehmen zu. "Aber gegen Anbieter aus dem Ausland haben wir keine Handhabe."

Der deutsche Betreiber der de-Adresse hat sich eigenen Aussagen zufolge aus dem Glücksspielgeschäft zurückgezogen und die deutsche Bwin-Homepage der Bwin Limited in Gibraltar übertragen.

Bereits seit drei Jahren gibt es immer wieder Gerangel um Verbote des Glücksspielunternehmens. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen haben bereits versucht, Bwin regional zu verbieten.

Probleme bekommen können aber auch die User, die im Internet an illegalen Glückspielen teilnehmen: Wer um Geld spielt, macht sich in Deutschland strafbar. Es spielt keine Rolle, dass das Pokerspiel oder die Sportwette auf einem ausländischen Server stattfindet - was zählt, ist der Standort des Spieler-PCs.


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