Onlinecasino Gesetzesnovellierung noch nicht in allen EU-Staaten geregelt
Sonntag, 21. Feber 2010
Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in den 50er Jahren verfolgte unter anderem das Ziel ein wirtschaftliches Wachstum zu erreichen und den europäischen Handel zu fördern. Dies sollte durch einen gemeinschaftlichen Markt erreicht werden, der nicht den Einschränkungen durch Tarife und Zölle unterliegt. Allerdings fiel es bisher nicht allen Ländern leicht das Onlineglückspiel gesetzlich so zu regeln, daß es den Vereinbarungen der EU entspricht. Dieses Problem besteht auch bei der spanischen Regelung der Glückspiele.
Der Wettbewerb soll nach den europäischen Anforderungen gerecht sein und die verschiedenen Länder sollen die anderen Partnerländer wirtschaftlich gleich behandeln und ausländische Produkte sollen nicht benachteiligt werden. Die Regelung der Steuern für Glückspiele in Spanien begünstigen jedoch die Spieler, die in Lotterien und anderen Glückspielen innerhalb des Landes spielen. Spieler, die jedoch bei ausländischen Betreibern ähnliche Spiele spielen, stehen hohen Steuern gegenüber. Dies sorgt natürlich dafür, daß die spanischen Spieler eher auf den inländischen Webseiten aktiv werden.
Spanische Beamte meinten, daß diese Steuerausnahmen sich nur auf Organisationen beziehen, die mit wohltätigen Zwecken verbunden sind. Allerdings sieht der europäische Gerichtshof dies nicht so und meinte, dass auch die ausländischen Casinoanbieter mit Verbindungen zu wohltätigen Zwecken die gleiche Steuerausnahme erhalten müssen. Spanien ist jetzt gezwungen die Regelung der Gesetze in Bezug auf Onlinecasinos neu zu durchdenken oder mit einer Auflage durch das europäische Gericht rechnen.
Die Anzahl der Länder die eine Bestrafung bisher in Kauf nehmen wächst, da die Mühlen der Europäischen Union langsame mahlen. Außer Spanien müssen auch Frankreich, Deutschland und Italien eventuell mit Strafen rechnen, da ihre Gesetze in Bezug auf Onlinecasinos nicht den Anforderung der EU entspricht.
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