Neuigkeiten über das deutsche Sportwettenmonopol
Samstag, 17. April 2010
Der Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, veröffentlichte am Donnerstag seine Stellungnahme über die die legale Debatte des Sportwettenmonopols in Deutschland.
Mengozzi erklärte zum Fall „Markus Stoss gegen Carmen Media Gruppe“, dass „Onlineglücksspiel keine Grenzen kennt …“, und das durch die Einführung moderner Technologie neue Fragen bezüglich der Legalität und Rechtmäßigkeit aufgetreten sind. Weiterhin teilte er mit, daß Mitgliedsstaaten der EU eine unterschiedliche Rechtssprechung in Bezug auf Sportwetten u.ä. anwenden, und so den EU Richtern das Leben erschweren.
Weiterhin führte er aus, das Monopolisten mit der Förderung oder Werbung von Glücksspielen „über Bord gehen“ und diese auch nicht verwendet werden können, um die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen.
Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf Deutschlands Sportwettenmonopolist Oddset sagte Mengozzi, dass die nationale Gerichtsbarkeit in Deutschland untersucht, ob das Monopol die vorgenannten Kriterien erfüllt.
Das Bundesverfassungsgericht teilte in seiner Entscheidung im März 2006 mit, dass Oddset's Werbekampagne das Ziel hatte, öffentliche Steuereinnahmen zu generieren.
Sigrid Ligné, die Generalsekretärin der Europäischen Glücksspiel- und Wettvereinigung teilte nach Bekanntgabe der Meinung des Generalstaatsanwalts des Europäischen Gerichtshofs mit: „Es gibt eine Nachfrage der Verbraucher nach Onlinespielen in Deutschland. Die Sportgemeinde wird den Kürzeren ziehen, da man es ihr nicht erlaubt, mit der europäischen Glücksspiel Branche zu kooperieren. Andere EU-Mitgliedstaaten haben bereits die Realität erkannt, daß Onlineglücksspiele eine beliebte Freizeitbeschäftigung darstellen, und haben bereits die Regulierung des Sektors begonnen. Die EGBA fordert die deutschen Behörden auf, dies ebenfalls zu tun.“
Ein Datum für das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus.
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