Geldwäscheaufsicht in Österreich bringt Regierung in Verlegenheit
Dienstag, 29. September 2009
In Österreich muß sich die Glückspielbranche auf mehr Kontrollen einstellen. Das lukrative Geschäft, etwa mit Casinokunden aus Russland, ist künftig nicht mehr so einfach abzuwickeln. Finanzminister Josef Pröll kündigte an: „Künftig soll bei sämtlichen Transaktionen über €3000 die Identität der Kunden festgestellt werden.“ Bisher müssen nur Spieler aus EU- und EWR-Staaten einen Ausweis vorlegen.
Gleichzeitig sollen Finanzmarktaufsicht und die Geldwäschemeldestelle im Innenministerium mehr Kompetenzen bekommen. Bei letzterer sind die Verdachtsmeldungen in den vergangenen Jahren explodiert. Während 2004 erst rund 350 Anzeigen eingingen, waren es zuletzt bereits mehr als 1000.
Mängel ortet der FATF-Bericht in Österreich auch bei der Bekämpfung der Terrorfinanzierung. Bisher wird bei einem Verdacht oft sofort ein Strafverfahren eingeleitet. Was dazu führt, sodass potenzielle Täter vorgewarnt sind. Auch das will Pröll nun abstellen.#
Weiters müssen Finanzinstitute ihre Geldwäschebeauftragten mit mehr Durchgriffsrechten ausstatten und auf Inhaber lautende Aktien sollen künftig nur noch bei börsenotierten Gesellschaften möglich sein. Beim Rest „muss einwandfrei geklärt sein, wer Eigentümer ist“.
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